Liebe Eltern, wir haben die Info erhalten, dass für Schülerinnen und Schüler, die als Geschwisterkinder an der Einschulungsfeier teilnehmen, der Nachweis eines negativen Laienselbsttests zu Hause genügt.
Kinder bis zum 6. Lebensjahr sind von der Testpflicht ausgenommen.