Informationen für Eltern

An der Lohbergschule können Sie sich als Elternteil auch aktiv einbringen.

Vielleicht haben Sie Interesse und Freude daran, die Schulgemeinschaft zu unterstützen, das Schulleben zu bereichern und möchten sich mit den Lehrkräften für ein angenehmes Miteinander engagieren. Die aktuell mitwirkenden Elternvertreter/-innen der Lohbergschule können Sie dem Organigramm entnehmen.

Sie können z.B. passives oder aktives Mitglied unseres Fördervereins „Buntspecht“ werden. Nur durch die Organisation und Mithilfe der Mitglieder und der Finanzierung können z.B. Schulfeste, -projekte und -aktivitäten gelingen. Weitere Informationen finden Sie unter Foerderverein.

Der Schulvorstand an Grundschulen setzt sich zur einen Hälfte aus Lehrkräften und zur anderen Hälfte aus Erziehungsberechtigten zusammen und tagt ca. viermal jährlich. Im Schulvorstand werden Entscheidungen über die Arbeit der Schule mit dem Ziel der Qualitätsentwicklung getroffen, z.B. die Ausgestaltung der Stundentafel, den Plan über die Verwendung der Haushaltsmittel oder Grundsätze für die Durchführung von Projektwochen.

In der Klasse Ihres Kindes haben Sie die Möglichkeit, sich von der Klassenelternschaft zum/zur Elternvertreter/-in für zwei Jahre wählen zu lassen. Als Elternvertreter/in stehen Sie im engeren Kontakt mit der Klassenlehrerin, vertreten die Anliegen der Klassenelternschaft und unterstützen ggf. die Lehrkraft bei der Planung von Aktionen für die Klasse durch das Schuljahr. Die/der Elternvertreter/-in beruft zweimal jährlich in Absprache mit der Klassenlehrerin eine Elternversammlung (Elternabend) ein.

Zudem haben Sie als Erziehungsberechtigte/-r die Möglichkeit, den Fach-, Gesamt- und Klassenkonferenzen der Grundschule beizuwohnen, wenn Sie sich als Mitglied haben wählen lassen.

Ein bis zweimal jährlich finden die Fachkonferenzen für jedes Unterrichtsfach statt. Dort wird über Angelegenheiten entschieden, die ausschließlich den jeweiligen fachlichen Bereich betreffen. Z.B. die Art der Durchführung der Lehrpläne oder die Einführung von Schulbüchern.

Die Gesamtkonferenz besteht aus allen an der Schule Unterrichtenden und den gewählten Elternvertretern. Sie tagt mindestens einmal jährlich, beschäftigt sich mit allen wesentlichen Angelegenheiten der Schule und trifft Entscheidungen z.B. über das Schulprogramm oder die Schulordnung.

Als Mitglied der Klassenkonferenz nehmen Sie an Sitzungen teil, bei denen es um einzelne Schüler/-innen der Klasse geht und können aus Sicht der Elternschaft Stellung nehmen und beraten. Des Weiteren gehört zu den Aufgaben des Klassenkonferenzmitglieds die Teilnahme an den Zeugniskonferenzen. Dabei sind Sie nicht stimmberechtigt.

Die Vorsitzenden der Klassenelternschaften bilden gemeinsam den Schulelternrat (SER). Der Schulelternrat wählt eine/-n Elternratsvorsitzende/-n und eine/-n oder mehrere Stellvertreter/-innen und die Vertreter/-innen für die Gesamt- und Fachkonferenzen. Der SER tagt mindestens zweimal jährlich. In den Versammlungen können alle schulischen Bereiche erörtert werden. Erziehungsberechtigte können einzelne Mitglieder des SER mit der Wahrnehmung ihrer Interessen beauftragen. Den Schulelternrat können Sie per E-Mail unter folgender Adresse erreichen: ser-lohberg@web.de.

Den Stadtelternrat wählen die Schulelternräte aller im Stadtgebiet befindlichen öffentlichen Schulen. Im Stadtelternrat wird über Dinge beraten, die für die Schulen ihres Gebiets von besonderer Bedeutung sind.

Beratungsangebote an der Lohbergschule

Um unseren Schülerinnen und Schülern eine optimale Entwicklung zu ermöglichen begleiten wir die Kinder und ihre Eltern während der Grundschulzeit kontinuierlich durch verschiedene Gesprächs- und Beratungsangebote. Denn nur ein regelmäßiger Austausch von Schule und Elternhaus ermöglicht eine ganzheitliche Betrachtung und individuelle Förderung des Kindes.
Beratungsgespräche können bei Bedarf von Seiten der Eltern oder von Seiten der Schule initiiert werden. Für eine hilfreiche Beratung, einen konstruktiven Austausch und eine gelungene Zusammenarbeit steht ein gutes Vertrauensverhältnis für uns an erster Stelle.
Zu unseren schulinternen Beratungsangeboten zählen u. a. jahrgangsbezogene Elterninformationsabende, klassenbezogene/thematische Elternabende, Elternsprechtage zum Lern- und Entwicklungsstand sowie zum Arbeits- und Sozialverhalten, anlassbezogene Einzelberatung, Lernentwicklungsgespräche, Förder- und Forderempfehlungen und Schullaufbahnempfehlungen.

Beratungsangebote von externen Stellen

Im Folgenden finden Sie weitere wichtige externe Ansprechpartner für individuelle Beratungsangebote und die entsprechenden Kontaktdaten:

  • Jugendamt, Gothaer Platz 3, 37083 Göttingen
    Das Jungendamt hat die Gesamtverantwortung für die Planung, die Steuerung und die Finanzierung der gesetzlichen geregelten Jugendhilfe.
    Kontakt: Tel.: 0551/400-2285, E-Mail: jugendamt@goettingen.de
  • Schulpsychologen, Herzberger Landstr. 14, 37085 Göttingen
    Für Eltern, Schülerinnen und Schüler besteht die Möglichkeit zu allen Fragen bezüglich der Schule direkt mit der Schulpsychologie Kontakt aufzunehmen.
    Kontakt: Christine Schlockwerder, Tel.: 0551/30985433, E-Mail: Christine.Schlockwerder@nlschb.niedersachsen.de
  • CAMINO-Beratung und Unterstützung für psychisch belastete Eltern und ihre Kinder, Jutta-Limbach-Straße 3, 37073 Göttingen
    CAMIINO bietet individuelle Hilfestellung für Eltern, die psychisch stark belastet oder erkrankt sind. Auch Angehörige und Bezugspersonen können sich an CAMINO wenden.
    Kontakt: Tanja Seewald, Tel.: 0176/22917307, E-Mail: t.seewald@awo-goettingen.de
  • Flyer: Unterstützung und Beratung für Familien (vom Netzwerk Frühe Hilfen und Kinderschutz)

Schulpflichtige Kinder

Mit Beginn eines Schuljahres werden die Kinder schulpflichtig, die das sechste Lebensjahr vollendet haben oder es bis zum folgenden 30.09. vollenden werden, dazu zählen auch Kinder, die am 01. Oktober ihren 6. Geburtstag haben.  (§64 Absatz 1 Satz 1 NSchG)

Flexi-Kinder

Für Kinder, die zwischen dem 01.07. und 01.10. geboren sind, gilt die seit 2018 geltende neue Regelung zur „Flexibilisierung des Einschulungstermins“. Die Erziehungsberechtigten dieser Kinder können durch schriftliche Erklärung den Schulbesuch um ein Jahr hinausschieben. Die formlose Erklärung ist bis zum 01. Mai des Einschulungsjahres gegenüber der Schule abzugeben. Sie muss nicht begründet werden. (§64 Absatz 1 Satz 2 NSchG)

Kann-Kinder

Auf Antrag der Erziehungsberechtigten können Kinder, die zwischen dem 02.10. und 31.12. sechs Jahre alt werden, vorzeitig in die Schule aufgenommen werden, wenn sie die für den Schulbesuch erforderliche körperliche und geistige Schulfähigkeit besitzen und in ihrem Sozialverhalten ausreichen entwickelt sind. Die Entscheidung, ob diese Kinder eingeschult werden, obliegt der Schulleitung. (§64 Absatz 1 Satz 3 + 4 NSchG)

Rückstellung schulpflichtiger Kinder

Schulpflichtige Kinder, die körperlich, geistig oder in ihrem sozialen Verhalten nicht genügend entwickelt sind, um mit der Aussicht auf Erfolg am Unterricht der Grundschule teilzunehmen, können vom Schulbesuch um ein Jahr zurückgestellt werden. Die Rückstellung muss schriftlich unter Angabe von Gründen und ggfs. Einreichung entsprechender weiterer Unterlagen (Arzt- und/oder Therapieberichte, Gutachten, etc.) bei der Schulleitung beantragt werden.
 Die Entscheidung der Rückstellung wird von der Schulleitung getroffen. In solchen Fällen besteht zum Teil die Möglichkeit und dann eventuell auch die Pflicht zum Besuch eines Schulkindergartens, um die noch vorliegenden Defizite abzubauen und die Entwicklung weiter zu fördern. (§64 Absatz 2 NSchG)

Schuleingangsuntersuchung

Alle Kinder, die zum neuen Schuljahr schulpflichtig werden, sind verpflichtet an der vom Gesundheitsamt der Stadt Göttingen durchgeführten Schuleingangsuntersuchung teilzunehmen. (§56 NSchG)
Dies gilt auch für Kinder, die aufgrund der Flexi-Regelung oder auf Antrag erst im nächsten Schuljahr eingeschult werden sollen. Die Schuleingangsuntersuchung ist eine der Grundlagen für Eltern und Schulleitung für eine Beratung und Entscheidungsfindung über den Zeitpunkt der Einschulung – auch für den Fall, dass Erziehungsberechtigte sich noch anders entscheiden. Die Schulleitung benötigt eine hinreichende Entscheidungsgrundlage für eine eventuelle Rückstellung nach §64 Absatz 2 NSchG.
Wenn bei der Schuleingangsuntersuchung festgestellt wird, dass die Kinder die Schulfähigkeit aufweisen, sie aber trotzdem auf Wunsch der Eltern erst ein Jahr später eingeschult werden (Flexi-Kind), müssen diese Kinder vor der Einschulung kein zweites Mal vorgestellt werden. Das Gesundheitsamt bietet aber an, die Kinder nochmal zu untersuchen. Gerne können die Eltern von dieser Möglichkeit Gebrauch machen.
Die Schuleingangsuntersuchung findet im Zeitraum von Januar bis Juni in den Räumen der Lohbergschule statt. Wenn Ihr Kind bei uns angemeldet ist, erhalten Sie automatisch etwa 6 Wochen vorher eine schriftliche Einladung per Post.

Schulbezirk der Lohbergschule

Die Stadt Göttingen hat für ihre Grundschule Einzugsbereiche festgelegt. Zum Einzugsgebiet der Lohbergschule gehören folgende Straßen:
https://www.goettingen.de/leben/bildung/schule/schulbezirke.html
In begründeten Ausnahmefällen kann eine vom Einzugsgebiet abweichende Grundschule besucht werden. Diese Ausnahme nach §63 Absatz 3 NSchG ist bei der für den Wohnsitz zuständigen Schule zu beantragen.
Ist die zuständige Schule eine teilgebundene oder vollgebundene Ganztagsschule, kann eine offene Ganztagsschule besucht werden. Bietet die zuständige Schule kein Ganztagsschulangebot, kann eine Schule mit Ganztagsschulangebot besucht werden. Diese Ausnahmen sind in §63 Absatz 4 NSchG festgesetzt.

Schulanmeldung

Ein Jahr vor der Einschulung findet im Frühjahr die Schulanmeldung statt. Wenn Sie in unserem Einzugsgebiet wohnen, werden Sie automatisch von uns angeschrieben und zur Schulanmeldung eingeladen. Sollten Sie zwischenzeitlich in unser Einzugsgebiet ziehen, melden Sie sich bitte direkt bei uns.

Veranstaltungen für Schulanfänger

Im letzten halben Jahr vor der Einschulung finden für die zukünftigen Schulkinder und ihre Eltern verschiedene Veranstaltungen statt, um die Schule und das Schulleben schon einmal kennenzulernen, so z. B. ein Schnuppernachmittag.

Elternabende

Es gibt an der Lohbergschule zwei Elternabende vor der Einschulung:

  1. Ein allgemeiner Elternabend über die Arbeit an der Grundschule Lohbergschule, ca. ½ Jahr vor der Einschulung
  2. Der Informationselternabend zur Einschulung mit Bekanntgabe der Klassenzusammensetzung, kurz vor den Sommerferien vor der Einschulung

Die Eltern der betreffenden Kinder in dem Einzugsgebiet der Schule werden schriftlich zu den Veranstaltungen eingeladen.

Anmeldung zur Ganztagsbetreuung

Sie können ihr Kind zur offenen Ganztagsschule für jeweils ein Schuljahr anmelden. Eine Anmeldung ist für drei oder vier Tage pro Woche möglich. Die Teilnahme an der Ganztagsschule ist kostenlos. Kosten fallen nur für das Mittagessen an.
Der Junior Club ist ein kostenpflichtiges zusätzliches Angebot, das die Ganztagsschule ergänzt. Es deckt die tägliche Zeit bis 17 Uhr ab, den Freitag und 8 Wochen in den niedersächsischen Schulferien. Anmeldeformulare und weitere Informationen erhalten Sie im Schulsekretariat, bei der Koordinatorin, als Formular auf der Internetseite der Lohbergschule und bei den Elternabenden.

Einschulungstag an der Lohbergschule

In Niedersachsen werden die Erstklässler am ersten Samstag nach den Sommerferien eingeschult. Voraussichtlich werden die Einschulungen klassenweise gefeiert, die einzelnen Uhrzeiten werden den Eltern vor den Sommerferien bekannt gegeben.

Mit der Einschulung werden die Grundschüler*innen selbständiger und der überwiegende Teil von ihnen kann die Lohbergschule fußläufig erreichen. Zusätzlich fördert der Schulweg mit dem Gang durch die frische Luft die Gesundheit und die sozialen Kompetenzen, gerade wenn Laufgemeinschaften gebildet werden. Diese sind sehr hilfreich, da die Kinder in Gruppen den Schulweg absolvieren und so gemeinsam erste Erfahrungen im Straßenverkehr erleben.

Wenn Sie dennoch Ihr Kind mit dem Auto zur Schule bringen müssen, achten Sie bitte sorgfältig darauf, dass Ihr Halten und das Aussteigen ihres Kindes nicht den Schulweg der anderen Kinder gefährdet. Der Bereich in der Görlitzer Straße und in der Breslauer Straße, gerade beim Zebrastreifen, sind für die Schulwegsicherheit sehr problematische Zonen und zum Halten ausnahmslos nicht geeignet. Die zu Fuß gehenden Kinder können weder Gefahren noch die Geschwindigkeit der Autos einschätzen, besonders in der dunklen Jahreszeit.

Wenn Sie nicht im Einzugsgebiet der Schule wohnen und/oder Ihre Kinder (noch) nicht allein zur Schule gehen können, haben Sie die Möglichkeit, an folgenden Orten mit dem Auto zu halten und Ihre Kinder das letzte Stück zur Lohbergschule gehen zu lassen:

  • Lönsweg (der Durchgang zur Schule ist am Neubau möglich)
  • Wörthstraße (die Kinder können dann die Breslauer Straße bis zur Schule gehen
  • weitere Möglichkeiten im Umkreis der Schule wie Flütheweg, Steinsgraben…

Vielen Dank, dass Sie helfen, den Schulweg ALLER Kinder mit diesen Möglichkeiten sicher zu gestalten!