Die Stadt Göttingen – Fachbereich Gesundheitsamt für die Stadt und den Landkreis Göttingen – hat am 30.06.2020 die Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung während des Schulbetriebs auf Schulgrundstücken und in Schulgebäuden mit einer Allgemeinverfügung bis zum 15.07.2020 verlängert. Damit ist weiterhin jede Person verpflichtet außerhalb von Unterrichts- und Verwaltungsräumen eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen.