Auch im neuen Schuljahr gilt weiterhin: Außerhalb von Unterrichts- und Arbeitsräumen ist eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen. Dies betrifft bis auf weiteres Gänge, Flure, Toiletten usw. Mit Betreten des Schulgebäudes ist eine Mund-Nasen-Bedeckung anzulegen. Diese Regelung gilt auch für die laufende Betreuungssituation während der Sommerferien.