Die Stadt Göttingen – Fachbereich Gesundheitsamt für die Stadt und den Landkreis Göttingen – hat am 19.06.2020 eine Allgemeinverfügung zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung in Schulen erlassen. Diese gilt bis zum 30.06.2020, eine Verlängerung ist möglich. Damit ist weiterhin jede Person verpflichtet während des Schulbetriebes auf Schulgrundstücken und in Schulgebäuden außerhalb von Unterrichts- und Verwaltungsräumen eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen.